Nutzungsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Anbieter

Anbieter der Spendenplattform unserDING ist die VR Bank in Holstein eG, Bismarckstraße 11-13, 25421 Pinneberg (nachfolgend auch „VR Bank).

Die VR Bank in Holstein eG stellt nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen die technische Möglichkeit der Nutzung der Plattform bereit. Das Angebot der VR Bank ist unentgeltlich.

Die Projektträger können Projekte auf der Plattform veröffentlichen und damit Spendengelder für ihre Vereine generieren.

Die Nutzungsbedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Spendenaktion dargestellten Beschreibungen und Regelungen auf der Internetseite www.dasistunserding.de.

Bei der Registrierung auf der Spendenplattform erklären sich die Projektträger und Nutzer mit den hier beschriebenen Nutzungsbedingungen in vollem Umfang einverstanden.

1.2. Die VR Bank in Holstein eG fördert ehrenamtliches Engagement

Wir sind in der Region fest verwurzelt und engagieren uns vielfältig in unserem Geschäftsgebiet. Hierzu zählt seit vielen Jahren auch die finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen und Vereinen vor Ort. Wir fördern Projekte und ehrenamtliches Engagement in unserer Region. Darum haben wir unsere bisherigen Fördermaßnahmen jetzt in der Spendenplattform „dasistunserding.de“ zusammengeführt.

1.3. Ziel der Spendenaktion

Wir haben unsere Spendenplattform "unserDING" ins Leben gerufen, um unsere Mitglieder und Kunden an der Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel zu beteiligen.

Alle gemeinnützigen Vereine, Organisationen und Projekte aus dem Geschäftsgebiet der VR Bank in Holstein eG können mitmachen und haben gleichermaßen eine Chance auf Unterstützung.

Wir stellen dafür Geld aus dem Verkauf der Gewinnsparlose zur Verfügung, d.h. es wird ein Teil des Geldes der Spendenplattform - sprich vielen Helfern und Ehrenamtlichen in gemeinnützigen Vereinen und Institutionen - zur Verfügung gestellt. So fördern wir gemeinsam mit unseren Mitgliedern und Kunden gesellschaftliche, wirtschaftliche, soziale, sportliche, ökologische und kulturelle Projekte in unserer Region.

1.4. Spendensumme

Für „unserDING“ stellt die VR Bank in Holstein eG einen jährlich neu festzulegenden Gesamtbetrag aus den ihr zur Verfügung stehenden Zweckerträgen des Gewinnsparvereins der Volksbanken und Raiffeisenbanken Norddeutschland e.V. (www.gewinnsparen.de).

Gemeinnützige Vereine und Organisationen können sich auf der Plattform www.dasistunserding.de mit Projekten präsentieren, um Spendengelder zu sammeln. Einzelne Projekte können mit maximal 5.000 Euro gefördert werden.

1.5. Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger

Teilnehmen kann jeder Verein/jede Institution mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit mit Ideen und Projekten und Sitz im Geschäftsgebiet der VR Bank in Holstein eG. Ausnahmen hiervon bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der VR Bank in Holstein eG und sind nur in begründeten Fällen möglich.

1.6. Projektträger und Nutzer

Projektträger sind die unter Ziffer 2.2 näher bezeichneten Vereine/Spendenempfänger, die ein Projekt in die Spendenplattform einstellen.

Nutzer sind alle natürlichen und juristischen Personen, die einzelne oder mehrere auf der Spendenplattform veröffentlichte Projekte unterstützen.

Minderjährige, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters die Spendenplattform nutzen und Projekte unterstützen. Die VR Bank in Holstein ist berechtigt, sich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorlegen zu lassen.

1.7. Definitionen und Begrifflichkeiten

unserDING
Mit unserDING bezeichnen wir die Spendenplattform für viele engagierte ehrenamtliche Helfer in gemeinnützigen Organisationen vor Ort. Hier können unterschiedliche Projekte unterstützt werden. Ob durch eine private Spende oder die Einlösung von Spendencodes der VR Bank in Holstein

Projektträger
Hiermit sind gemeinnützige Vereine sowie andere Organisationen oder Einrichtungen gemeint, die sich mit einer Bewerbung um finanzielle Förderung gem. diesen Nutzungsbedingungen an dieser Plattform beteiligen.

Projektinitiator
Dieser ist der Ersteller eines Projektes auf der Plattform und Ansprechpartner für etwaige Rückfragen. Der Projektinitiator ist vom Projektträger bevollmächtigt und handelt in seinem Namen. Der Projektinitiator muss volljährig sein.

Projekt
Das dargestellte Vorhaben des Projektträgers, unter Darlegung der geplanten Tätigkeiten mit Anfangs- und Endtermin, dem Zeitrahmen sowie der Kosten und Ressourcen (Spendenziel) unter Darstellung des konkreten Vorhabens.

Projektlaufzeit
Benennt das Datum, bis zu dem eine Teilnahme einzelner Projekte an der Verteilung von Spenden auf der Spendenplattform möglich ist. Dieser Zeitpunkt wird auch als Projektende oder Laufzeitende bezeichnet und vom Projektinitiator festgelegt. Nach Ablauf dieses Zeitpunktes können keine Spenden oder Spendencoupons diesem Projekt zufließen. Spätestens zum 06.12. eines Jahres enden die Projekte automatisch.

Nutzer/Teilnehmer
Alle Personen, welche die Internetseiten unserer Plattform „unserDING“ aufrufen. Sofern sich diese auf unserer Plattform registrieren, werden diese auch als Teilnehmer bezeichnet.

Account
Ein Account ist das Nutzerkonto des Teilnehmers.

Spender
Nutzer dieser Plattform, die einen oder mehrere Projektträger mit ihrer Spende finanziell unterstützen wollen. Der Spender (Nutzer) entscheidet, ob seine persönlichen Daten auf der Plattform sichtbar gemacht werden.

Selber spenden (Privatspende)
Unwiderrufliche freiwillige finanzielle Unterstützung an einen oder mehrere Projektträger ohne Anspruch auf eine Gegenleistung. Die Spende an den jeweils gewählten Projektträger wird unter Auswahl und Einschaltung eines Zahlungsdienstleisters (paypal, SofortÜberweisung, paydirekt oder weitere vom Spender im Zahlungsvorgang auswählbare Dienstleister) über ein Treuhandkonto der VR Bank in Holstein abgewickelt. Die Gelder werden dem Projektträger nach Erreichung seines Spendenziels, spätestens jedoch nach Ablauf der Projektlaufzeit überwiesen.

Spendencoupons und Spendencodes
Werden von der VR Bank in Holstein zu verschiedenen Anlässen an Mitglieder und Kunden ausgegeben. Der individuelle Spendencode kann sowohl elektronisch als auch über einen Spendencoupon verteilt werden. Jedem Spendencode ist ein individueller Betrag zugeordnet. Der Betrag kann auf mehrere Projetträger nach beliebigem Ermessen verteilt werden. Ebenso hat jeder Spendencode eine festgelegte Gültigkeitsdauer. Nach Ablauf dieser kann der Spendencode nicht mehr eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Zuwendung
Hierunter zählen alle Gelder die über Spendenschecks der VR Bank in Holstein nach dem Motto „Wir spenden – ihr entscheidet für wen“ verteilt werden. Diese Zuwendungen erhalten die Projektträger analog zu den Privatspenden spätestens nach Ende der Projektlaufzeit. Voraussetzung hierfür ist der vom Projektträger unterschriebene Reinertragsnachweis.

Spendenbescheinigung
Bescheinigung, die vom Projektträger nach amtlichem Muster an Spender ausgestellt wird. Eine Erstellung wird nur auf Veranlassung des Spenders durchgeführt, der zu diesem Zwecke dem Projektträger seine persönlichen Daten übermittelt hat. Für die Richtigkeit, die Ausstellung sowie die Zurverfügungstellung ist allein der Projektträger verantwortlich.

Reinertragsnachweis
Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Spendenmittel, die gesetzmäßig bei Lotterie des Gewinnsparens anfallen. Die VR Bank schüttet den auf ihr Haus entfallenden Anteil aus dem Gewinnsparen gemäß den Bestimmungen zur Vergabe von Reinerträgen aus. Hierzu zählt unter anderem, dass der Empfänger die Mittel für ein konkretes Projekt verwendet und hierüber der VR Bank vor Bereitstellung der Mittel einen Reinertragsnachweis ausstellt.

Spendenaktionen
Die VR Bank führt im Laufe des Jahres immer mal wieder besondere Spendenaktionen durch. Dazu zählt zum Beispiel die Aktion „Wir verdoppeln Eure Spenden“. Auf solche Aktionen wird die VR Bank gesondert hinweisen. Für Spendenaktionen gelten besondere Bedingungen.

Co-Funding
Unter Co-Funding verstehen wir die zur Verfügung Stellung von zusätzlichen Spendenmitteln der VR Bank. Beispiel: Im Rahmen der Aktion „Wir verdoppeln Eure Spenden“ wird ein zusätzlicher Spendentopf, der nur für diese Aktion vorgesehen ist, bereitgestellt. Diese Summe wird – sofern diese die Bedingungen erfüllt und durch Privatspenden unterstützt wird - als Co-Funding bezeichnet. Für solche Aktionen gelten gesonderte Bedingungen.

Spendenziel, Finanzierungsziel
Beschreibt den vom Projektträger für das beschriebene Projekt benötigten Bedarf an finanzieller Unterstützung. Näheres regelt die Projektbeschreibung, für die der Projektträger allein verantwortlich ist.

2. Teilnahmebedingungen

2.1. Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.

2.2. Teilnahmeberechtigung, Verantwortlicher, Ausschluss

Für die Spendenaktion können sich Organisationen (Projektträger) bewerben, die gemeinnützige Ziele, z. B. die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, des Sportes, der Bildung, der Kultur, des Umweltschutzes, Seniorenhilfe, etc. verfolgen, einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes vorlegen können und eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen. Der Sitz des Vereins/der Organisation muss im Geschäftsgebiet der VR Bank in Holstein eG liegen und/oder die Mittel für Projekte und Vorhaben in diesem eingesetzt werden. Zwecke, deren Förderung dem Bund, dem Land oder den Gemeinden gesetzlich obliegen, dürfen aus dem Zweckertrag nicht gefördert werden. Ausnahmen sind Förderungen, die über Standardausstattung der zu unterstützenden Einrichtung hinausgehen bzw. Spenden an Fördervereine von Schulen und gemeindliche Kindergärten.

Der Bewerber benennt einen volljährigen Ansprechpartner, der für den Verein/die Organisation zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für seinen Verein/seine Organisation in allen Belangen zu handeln.

Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.

Die VR Bank in Holstein eG fördert keine Sekten, sowie Projekte, die direkt oder indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der VR Bank in Holstein eG schaden.

Sobald die VR Bank Kenntnis von unzulässigen Inhalten erlangt oder der Verdacht solcher Inhalte besteht, ist sie jederzeit berechtigt, diese Inhalte von der Plattform zu entfernen. Darüber hinaus behält sich die VR Bank in Holstein das Recht vor, das Benutzerkonto zu deaktivieren und zu löschen.

Über die Zulassung und Veröffentlichung einer Bewerbung auf der Plattform entscheidet die VR Bank in Holstein eG. Sie kann Bewerbungen um finanzielle Förderung ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Der Projektträger versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.
2.2.1. Projekte
Die Teilnahme einzelner Projekte an der Verteilung von Spenden auf der Spendenplattform ist in jedem Jahr auf den 6. Dezember begrenzt. Dieser Zeitpunkt wird auch als spätestes Projektende oder Laufzeitende bezeichnet. Die VR Bank behält sich vor die Laufzeit ggf. zu verkürzen.

Die Frist beginnt mit Veröffentlichung (Freigabe durch die Bank) des Projektes auf der Spendenplattform www.dasistunserding.de.

Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Teilnahmebedingungen erfüllt sind. Die Bewerbungsunterlagen der Vereine werden vor der Freischaltung durch die VR Bank in Holstein eG geprüft und anschließend auf der Internetseite www.dasistunserding.de freigeschaltet. Der Mindestbetrag für ein in dieser Form angelegte Spendensammelaktion sollte 500,- Euro nicht unterschreiten.

Pro Verein oder gemeinnütziger Organisation darf dabei zeitgleich ein Projekte eingestellt werden. Bis zu drei unterschiedliche "Abteilungen/Sparten" eines Sportvereins können sich zeitgleich bewerben. Maßgebend ist die Reihenfolge der Anmeldungen.

2.3. Bewerbung und Vergabe der Spenden

2.3.1. Kosten
Die Teilnahme selbst ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt nicht.
2.3.2. Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über die Internetseite www.dasistunserding de. Dort ist der gemeinnützige Verein oder die Organisation sowie das geplante Projekt (die Verwendung) der Spende zu beschreiben.

Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Der Freistellungsbescheid ist beizufügen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Daten können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden.

Die Bewerbungsunterlagen werden durch die VR Bank in Holstein eG u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung liegt im Ermessen der Bank. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Spendenaktion besteht nicht.

Im Rahmen der Vorstellung muss ein Logo im Feld Projektbeschreibung mit hochgeladen werden. Dort können maximal fünf (5) Bilder zur Verfügung gestellt werden. Diese Bilder sind mit einer Dateigröße von insgesamt acht (8) MB beschränkt und müssen mindestens eine Auflösung von 480x315px aufweisen. Die zulässigen Dateiformate sind: jpg und png.

Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigt der Verein / die Organisation, dass die eingereichten Unterlagen / Fotos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden.

Die VR Bank in Holstein eG ist berechtigt ohne Angabe von Gründen eine Registrierung abzulehnen. Eine Ablehnung erfolgt insbesondere dann, wenn die Registrierung nicht den rechtlichen oder den in den Nutzungsbedingungen aufgeführten Kriterien genügt oder dagegen verstößt.
2.3.3. Nutzung
Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der Bilder und Beschreibungen an die VR Bank in Holstein eG übertragen. Außerdem wird der VR Bank in Holstein eG das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Teilnehmers im Rahmen dieser und zukünftiger Spenden-Aktionen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Dieses Einverständnis bezieht sich auch auf das Fotografiert werden im Rahmen einer Spendenübergabe und die Nutzung dieser Bilder durch die VR Bank.
2.3.4. Zeitraum
Eine Teilnahme ist jederzeit möglich. Die maximale Teilnahmedauer für ein Projekt endet am 6. Dezember eines jeden Jahres. Die Bewerbungsunterlagen der Organisationen werden vor der Freischaltung durch die VR Bank geprüft und anschließend auf der Internetseite www.dasistunserding.de freigeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt kann der Projektträger für sich und sein Projekt Spenden über die Plattform sammeln.
2.3.5. Vergabe der Spendencodes
Die VR Bank in Holstein eG setzt Spendencoupons mit unterschiedlichen Werten und individuellen Gültigkeiten (Laufzeiten) zu verschiedenen Anlässen ein.

Spendencoupons sind erhältlich für Mitglieder und Kunden der VR Bank in Holstein eG und für Nichtkunden, die z.B. an Veranstaltungen der VR Bank in Holstein eG teilnehmen. Die Empfänger dürfen durch die Einlösung der Spendencoupons mitentscheiden, welche Projekte mit welchen Beträgen aus dem Spendentopf gefördert werden. Spendencodes/Spendencoupons werden bei der VR Bank in Holstein eG im Beratungsgespräch, bei Terminen, Veranstaltungen oder zu anderen Anlässen herausgegeben. Die Bank behält sich darüber hinaus vor, die Spendencodes/Spendencoupons auch bei besonders gekennzeichneten Aktionen auszugeben. Die Spendencoupons werden in unterschiedlichen Höhen ausgegeben, die vor Ausgabe durch die VR Bank in Holstein eG festgelegt und auf dem Spendencoupon aufgeführt sind. Auch die Gültigkeit wird durch die VR Bank individuell festgelegt und auf dem Spendencoupon aufgeführt. Ein Anspruch auf Ausgabe von Spendencodes/Spendencoupons kann nicht geltend gemacht werden.

Die Einlösung der Spendencodes kann so lange vorgenommen werden, solange das insgesamt zur Verfügung gestellte Spendenbudget zum Zeitpunkt der Code-Einlösung noch nicht ausgeschöpft ist. Eine Auszahlung der Spendencodes/Spendencoupons gegen Bargeld erfolgt nicht.

2.4. Spendencode-Einlösung im Internet

Von der VR Bank in Holstein eG ausgegebenen Spendencodes können nach Belieben über die Internetseite www.dasistunserding.de an die teilnehmenden Vereine verteilt werden - sofern das insgesamt zur Verfügung gestellte Spendenbudget zum Zeitpunkt der Code-Einlösung noch nicht ausgeschöpft, oder die Gültigkeitsdauer des Spendencodes/Spendencoupons nicht überschritten ist. Dafür muss der Spendencode in der dafür vorgesehenen Schaltfläche auf der Startseite oder der Projektseite von www.dasistunserding.de eingegeben werden. Eine Verteilung des Spendencodebetrages auf mehrere Projekte ist zulässig. Die VR Bank behält sich vor, das Budget während des Aktionszeitraumes ggf. zu erhöhen.

Nähere Informationen dazu finden Sie hier: www.dasistunserding.de/anleitung-codes

2.5. Privatspenden

Privatspenden können in einer Höhe von mindestens 5,00 Euro bis max. 5.000,00 Euro gespendet werden. Die Spende kann über einen der aufgeführten Zahlungsanbieter (z.B. paydirekt, Kreditkarte,…) abgewickelt werden und kommt direkt dem zu unterstützenden Projekt zu Gute. Die Spendenauszahlung erfolgt auf das vom Verein auf der Spendenplattform angegebene Girokonto nach Erreichen des Spendenziels, bzw. spätestens nach Ende der Projektlaufzeit.

Ihnen stehen als Unterstützer die auf unseren Internetseiten im Rahmen des jeweiligen Projekts näher beschriebenen Zahlungsmethoden für Ihre Spende zur Verfügung.

Hinsichtlich der Zahlungsmethoden gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen der Anbieter.

Die VR Bank in Holstein eG weist ausdrücklich darauf hin, dass der Spender mit der von ihm getätigten Spende (Privatspende) von diesen Nutzungsbedingungen unabhängige Rechtsbeziehungen mit dem jeweiligen Projektträger (Organisation) eingeht. An dieser Rechtsbeziehung ist die VR Bank in Holstein eG nicht beteiligt. Die VR Bank treffen aus dieser Rechtsbeziehung weder Rechte noch Pflichten.

Besondere Hinweise und Erläuterungen:

Der Projektträger wird dem Spender, sofern dies von ihm gewünscht und er im Rahmen des Spendenprozesses der notwendigen Datenübermittlung zugestimmt und die hierfür notwendigen Daten vollständig erfasst hat, eine Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster zur Verfügung stellen. Für die Richtigkeit, die Ausstellung sowie die Zurverfügungstellung ist allein der Projektträger verantwortlich. An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Spendenbescheinigung erst zu dem Zeitpunkt ausgestellt werden darf, wenn der Organisation die Mittel zufließen. Dies ist entweder nach Erreichen des Spendenziels oder nach dem ausgewiesenen Projektende der Fall. Für den Spender kann dies dazu führen, dass der Tag der Spende und der Zeitpunkt des Spendenzuflusses bei der von ihm gewählten Organisation zeitlich auseinander liegen und dies Auswirkungen auf den Zeitpunkt der steuerlichen Anrechenbarkeit der Spende hat.

Die VR Bank weist darüber hinaus darauf hin, dass es sich bei Spenden über die Spendenplattform "unserDING" um Spenden handelt, die von ihr treuhändisch verwahrt werden. Aus diesem Grund empfiehlt die VR Bank sich über getätigte Spenden einen Nachweis ausstellen zu lassen , damit die steuerliche Anerkennung sichergestellt ist. Ein vereinfachter Spendennachweis (Kontoauszug) wird in diesen Fällen unter Umständen nicht anerkannt, da die Zahlung der Spende zunächst unmittelbar an die VR Bank in Holstein (als Treuhänderin) erfolgt.

Spenden sollen nach der Zielsetzung dieser Plattform allein in der Absicht und dem rechtsgeschäftlichen Willen erfolgen, dem Projektinitiator einen Förderbeitrag (Spende) zu seinem Projekt zuzuwenden. Die Ermöglichung eines Leistungsaustausches ist hingegen nicht beabsichtigt.

2.6. Kommentierung

Wir behalten uns vor, Beiträge zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.

2.7. Benachrichtigung und Spendenauszahlung

Die teilnehmenden Projektträger der Spendenaktion werden ausschließlich per E-Mail informiert. Die Spendenauszahlung erfolgt auf das vom Projektträger auf der Spendenplattform angegebene Konto, spätestens nach Ende der Aktion.

Diejenigen Projekte, die bereits vor Ende der Aktion ihr Projektziel komplett erreicht haben, können ihre Spende auch schon unterjährig erhalten. Projektträger, die zum Projektende ihr Spendenziel nicht erreicht haben, erhalten danach den Betrag, der bis zum Projektende für das jeweilige Projekt gespendet wurde. Eine Auffüllung des fehlenden Betrages behält sich die VR Bank in Holstein eG vor.

Für Zuwendungen der VR Bank, die über von ihr ausgegebene Spendencoupons oder spezielle Spendenaktionen durchgeführt werden, verpflichtet sich der Projektträger, 14 Tage nach Erhalt, die ihm übermittelte Empfangsbescheinigung für die Lotteriegesellschaft (Reinertragsnachweis) auszufüllen und diese auf dem Postweg an die VR Bank in Holstein eG, Marketing, Bismarckstraße 11-13, 25421 Pinneberg zu übermitteln.

Bei nicht Zustandekommen des geförderten Projektes behält sich die VR Bank vor, die Spende zurückzufordern.

3. Aussetzung des Wettbewerbs

Die VR Bank in Holstein eG behält sich das Recht vor, die gesamte Förderaktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.

4. Haftungsbeschränkungen

Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der VR Bank in Holstein eG und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht soweit die VR Bank im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen allein dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.

Jeder Bewerber stellt die VR Bank in Holstein eG mit seiner Teilnahme von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.

Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die VR Bank in Holstein eG insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.

Der Projektträger verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.

Die VR Bank in Holstein eG kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen. Und auch die Haftung für aus der Anwendung generierte Dokumente, z.B. Spendenbescheinigungen, ist ausgeschlossen.

5. Datenschutz

Die VR Bank in Holstein eG und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). In diesem Zusammenhang wird auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der VR Bank in Holstein eG verwiesen.

Im Rahmen der Registrierung einer Organisation willigt der Antragsteller ausdrücklich in die Datenübermittlung zu Promotionszwecken oder im Rahmen von Spendenaktionen, die von der VR Bank in Kooperation mit Dritten durchgeführt werden, ein. Durch die Teilnahme auf der Spendenplattform erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass die VR in Holstein eG die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und den mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Die VR Bank in Holstein eG behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Ferner können die Namen der Nutzer zusammen mit den veröffentlichten Bildern auf den Social Media-Kanälen der VR Bank in Holstein eG, der Internetseite der VR Bank in Holstein eG und auf Medien zur Bewerbung der Spendenplattform angegeben werden. Es steht dem Nutzer jederzeit frei, mündlich, schriftlich oder per E-Mail an unserding@vrbank-ih.de gegenüber der VR Bank in Holstein eG per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Nutzung bzw. der Projektpräsentation auf der Spendenplattform zurückzutreten. Im Falle eines Widerrufs der Teilnahme werden umgehend alle Nutzerdaten gelöscht.

6. Sonstiges

Die Spendenaktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

7. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.