Für die Spendenaktion können sich Organisationen (Projektträger) bewerben, die gemeinnützige Ziele, z. B. die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, des Sportes, der Bildung, der Kultur, des Umweltschutzes, Seniorenhilfe, etc. verfolgen, einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes vorlegen können und eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen. Der Sitz des Vereins/der Organisation muss im Geschäftsgebiet der VR Bank in Holstein eG liegen und/oder die Mittel für Projekte und Vorhaben in diesem eingesetzt werden. Zwecke, deren Förderung dem Bund, dem Land oder den Gemeinden gesetzlich obliegen, dürfen aus dem Zweckertrag nicht gefördert werden. Ausnahmen sind Förderungen, die über Standardausstattung der zu unterstützenden Einrichtung hinausgehen bzw. Spenden an Fördervereine von Schulen und gemeindliche Kindergärten.
Der Bewerber benennt einen volljährigen Ansprechpartner, der für den Verein/die Organisation zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für seinen Verein/seine Organisation in allen Belangen zu handeln.
Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.
Die VR Bank in Holstein eG fördert keine Sekten, sowie Projekte, die direkt oder indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der VR Bank in Holstein eG schaden.
Sobald die VR Bank Kenntnis von unzulässigen Inhalten erlangt oder der Verdacht solcher Inhalte besteht, ist sie jederzeit berechtigt, diese Inhalte von der Plattform zu entfernen. Darüber hinaus behält sich die VR Bank in Holstein das Recht vor, das Benutzerkonto zu deaktivieren und zu löschen.
Über die Zulassung und Veröffentlichung einer Bewerbung auf der Plattform entscheidet die VR Bank in Holstein eG. Sie kann Bewerbungen um finanzielle Förderung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Der Projektträger versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.
Die Teilnahme einzelner Projekte an der Verteilung von Spenden auf der Spendenplattform ist in jedem Jahr auf den 6. Dezember begrenzt. Dieser Zeitpunkt wird auch als spätestes Projektende oder Laufzeitende bezeichnet. Die VR Bank behält sich vor die Laufzeit ggf. zu verkürzen.
Die Frist beginnt mit Veröffentlichung (Freigabe durch die Bank) des Projektes auf der Spendenplattform www.dasistunserding.de.
Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Teilnahmebedingungen erfüllt sind. Die Bewerbungsunterlagen der Vereine werden vor der Freischaltung durch die VR Bank in Holstein eG geprüft und anschließend auf der Internetseite www.dasistunserding.de freigeschaltet. Der Mindestbetrag für ein in dieser Form angelegte Spendensammelaktion sollte 500,- Euro nicht unterschreiten.
Pro Verein oder gemeinnütziger Organisation darf dabei zeitgleich ein Projekte eingestellt werden. Bis zu drei unterschiedliche "Abteilungen/Sparten" eines Sportvereins können sich zeitgleich bewerben. Maßgebend ist die Reihenfolge der Anmeldungen.
Achtung